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Kündigung bei eigenmächtiger Urlaubsverlängerung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verlängert ein Arbeitnehmer eigenmächtig seinen bewilligten Urlaub, so liegt eine beharrliche Arbeitsverweigerung vor. Ein solch gravierendes Fehlverhalten rechtfertigt als wichtiger Grund die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.


LAG Hamm, 11.09.2008 - Az: 15 Sa 490/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz