Verlängert ein Arbeitnehmer eigenmächtig seinen bewilligten Urlaub, so liegt eine beharrliche Arbeitsverweigerung vor. Ein solch gravierendes Fehlverhalten rechtfertigt als wichtiger Grund die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
LAG Hamm, 11.09.2008 - Az: 15 Sa 490/08
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