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Kündigung bei eigenmächtiger Urlaubsverlängerung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verlängert ein Arbeitnehmer eigenmächtig seinen bewilligten Urlaub, so liegt eine beharrliche Arbeitsverweigerung vor. Ein solch gravierendes Fehlverhalten rechtfertigt als wichtiger Grund die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.


LAG Hamm, 11.09.2008 - Az: 15 Sa 490/08

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