Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.431 Anfragen
Beharrliche Verweigerung der vertragsgemäßen Beschäftigung als Kündigungsgrund nach § 628 Abs 2 BGB
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Die beharrliche Verweigerung der vertragsgemäßen Beschäftigung, auch in der Form der Entziehung wesentlicher Aufgaben, ist an sich als wichtiger Grund für eine außerordentliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers im Sinne der § 628 Abs. 2, § 626 Abs. 1 BGB geeignet.
Es handelt sich insoweit um einen Dauertatbestand, sodass sich das fortlaufende Unterlassen vertragsgemäßer Beschäftigung an jedem Tag von neuem realisiert und bis zum Ausspruch der außerordentlichen Kündigung anhält.
Hierzu führte das Gericht aus:
Die Weigerung des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen, kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer bilden, und zwar selbst dann, wenn der Arbeitgeber bereit ist, das vereinbarte Gehalt weiter zu zahlen. Der Arbeitnehmer hat nämlich grundsätzlich einen Beschäftigungsanspruch, weil es für ihn nicht nur darauf ankommt, sein Gehalt zu erhalten, sondern auch darauf, sich im Arbeitsverhältnis entsprechend seinen Fähigkeiten und Leistungen fachlich und persönlich zu entfalten.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...