Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 410.398 Anfragen

Betriebsferien und Weisungsrecht des Arbeitgebers

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO umfasst grundsätzlich die nähere Bestimmung von Zeit, Ort und Inhalt der Arbeitsleistung, soweit keine zwingenden gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Bei der Festlegung von Urlaubszeiten wird dieses Weisungsrecht jedoch durch die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes eingeschränkt.

Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG hat der Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Die einseitige Bestimmung des Urlaubszeitraums durch Ausübung des Direktionsrechts ist daher nicht zulässig, solange keine entgegenstehenden dringenden betrieblichen Belange oder vorrangigen sozialen Gründe vorliegen. Das Gesetz verdrängt insoweit die Möglichkeit, Urlaub allein nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB festzulegen.

Eine Anordnung von Betriebsferien stellt einen Sonderfall des Direktionsrechts dar. Hierdurch wird für alle oder bestimmte Arbeitnehmergruppen verbindlich ein Urlaubszeitraum festgelegt. Eine solche Maßnahme ist nur wirksam, wenn sie auf dringende betriebliche Gründe gestützt ist, kollektiv eingeführt wird und der Mitbestimmung unterliegt. Die Anordnung darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss auf sachliche Erfordernisse wie Produktionsstillstände oder organisatorische Notwendigkeiten zurückzuführen sein.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder 7 Tage kostenlos testen

✓ Sofortiger Zugriff auf 48.067 Urteile
✓ Keine Zahlungsdaten erforderlich

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden