- Arbeitsrecht
- Urteile
Wenn die Unwirksamkeit der Kündigung eines Schwerbehinderten vor Klageerhebung feststeht ...
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Ist die
Kündigung eines
Schwerbehinderten aus personenbedingten Gründen bereits vor Klageerhebung durch das Arbeitsgericht rechtskräftig für unwirksam erklärt worden und besteht das
Arbeitsverhältnis nach wie vor fort, ist nur noch die Fortsetzungsfeststellungsklage statthaft. Die Zustimmungsentscheidung hat sich in diesem Fall auf andere Weise erledigt, weil ihr Regelungsobjekt die Kündigung weggefallen ist.
Es besteht ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zustimmungsentscheidung, wenn eine Wiederholungsgefahr anzunehmen ist. Eine solche ist auszuschließen, wenn eine erneute Kündigung des Schwerbehinderten aus personenbedingten Gründen nicht beabsichtigt ist. Darüber hinaus ist eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen, wenn einem erneuten Zustimmungsverfahren ein neuer und veränderter Lebenssachverhalt zugrunde liegen wird, der zunächst im Wege der Amtsermittlungspflicht zu ermitteln und über den im Rahmen der obliegenden Ermessensentscheidung zu entscheiden wäre.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.759 Beratungsanfragen
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.
Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant