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Streit um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls mit der Beschränkung der Entgeltfortzahlung auf sechs Wochen gilt dann nicht, wenn sich der
Arbeitnehmer am Tag nach Wegfall der
Arbeitsunfähigkeit ins Krankenhaus begibt, um dort eine Diagnose über mögliche weitere Erkrankungen zu erhalten. Das gilt zumindest dann, wenn es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gibt, dass das letztlich diagnostizierte Leiden für sich schon vor der Diagnose dazu geführt hätte, dass der Arbeitnehmer der Arbeit fern geblieben wäre oder diese nicht mehr hätte verrichten können.
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