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Streit um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls mit der Beschränkung der Entgeltfortzahlung auf sechs Wochen gilt dann nicht, wenn sich der Arbeitnehmer am Tag nach Wegfall der Arbeitsunfähigkeit ins Krankenhaus begibt, um dort eine Diagnose über mögliche weitere Erkrankungen zu erhalten. Das gilt zumindest dann, wenn es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gibt, dass das letztlich diagnostizierte Leiden für sich schon vor der Diagnose dazu geführt hätte, dass der Arbeitnehmer der Arbeit fern geblieben wäre oder diese nicht mehr hätte verrichten können.


LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2017 - Az: 3 Sa 458/16

ECLI:DE:LAGRLP:2017:0313.3Sa458.16.00

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Marc Stimpfl, Boppard