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Voraussetzungen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vergleich des Inhalts, dass sich die Parteien nach zunächst erfolgter arbeitgeberseitiger außerordentlicher Kündigung darüber einig sind, dass das Arbeitsverhältnis erst durch eine ordentliche Arbeitgeberkündigung beendet worden ist, bedeutet eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitslosen im Sinne des Sperrzeitrechts.

Eine Sperrzeit setzt u.a. einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem vom Arbeitgeber vorgeworfenen vertragswidrigen Verhalten und seinem Ausspruch der Kündigung voraus.


SG Nürnberg, 27.10.2023 - Az: S 6 AL 106/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Erik, Oranienburg