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Sado-Maso-Auftritt von Kollegen darf kritisiert werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht zulässig, einen Arbeitnehmer abzumahnen, der eine Kollegin im Büro wegen eines Sado-Maso-Auftritts im Internet kritisiert. Da ein Internet-Auftritt bereits einem Millionen-Publikum zur Verfügung steht, ist hierdurch die Intimsphäre verlassen worden, die Kritik ist daher hinzunehmen. Es kann kein Rede von einer Störung des Betriebsfriedens sein.


ArbG Frankfurt/Main, 11.02.2009 - Az: 22 Ca 6126/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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