Es ist nicht zulässig, einen Arbeitnehmer abzumahnen, der eine Kollegin im Büro wegen eines Sado-Maso-Auftritts im Internet kritisiert. Da ein Internet-Auftritt bereits einem Millionen-Publikum zur Verfügung steht, ist hierdurch die Intimsphäre verlassen worden, die Kritik ist daher hinzunehmen. Es kann kein Rede von einer Störung des Betriebsfriedens sein.
ArbG Frankfurt/Main, 11.02.2009 - Az: 22 Ca 6126/08
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


