Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.208 Anfragen

Außerordentlichen Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit oder das Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann grundsätzlich einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellen oder eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen. Dies gilt nicht nur, wenn sich der Arbeitnehmer für die Zeit einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung gewähren lässt und damit regelmäßig einen Betrug zu Lasten des Arbeitgebers begeht.

Auch ein genesungswidriges Verhalten während einer attestierten Arbeitsunfähigkeit ist geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen.

Die Arbeitgeberin hat hierbei Tatsachen darzulegen und unter Beweis zu stellen, aus denen sich ergeben könnte, dass der Arbeitnehmer die attestierte Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht, sich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschlichen oder sich genesungswidrig verhalten hat.

Es ist der Arbeitgeberin verwehrt, sich auf die Erkenntnisse aus der Beobachtung des Klägers durch eine Detektei zu berufen, wenn kein konkreter Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten der Arbeitgeberin vorlag.

Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer ununterbrochen aufgrund von sieben unterschiedlichen Krankheiten arbeitsunfähig krank war, begründet keinen konkreten Verdacht dafür, dass die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht ist. Bei Zweifeln an der attestierten Arbeitsunfähigkeit wäre die Einschaltung des medizinischen Dienstes gemäß § 275 Abs. 1 a S. 3 SGB V das mildere Mittel gewesen.

Die durch die Beobachtung gewonnenen Erkenntnisse unterliegen in diesem Fall einem Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbot.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Hont Péter HetényiMartin BeckerAlexandra Klimatos

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant