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Berücksichtigung von Unterhaltspflichten bei Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Unterhaltspflichten i.S.d. § 850c Abs. 2 ZPO können nur insoweit bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens berücksichtigt werden, als diese tatsächlich erfüllt werden.


AG Schweinfurt, 31.01.2023 - Az: 4 M 1399/20

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H.Bodenhöfer , Dillenburg