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Berücksichtigung von Unterhaltspflichten bei Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Unterhaltspflichten i.S.d. § 850c Abs. 2 ZPO können nur insoweit bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens berücksichtigt werden, als diese tatsächlich erfüllt werden.


AG Schweinfurt, 31.01.2023 - Az: 4 M 1399/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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