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Keine Lohnpfändung bei Trinkgeld

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei Trinkgeld, welches ein Kellner erhält, nicht um Arbeitseinkommen. Es unterliegt somit nicht der Lohnpfändung. Entscheidend

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Dr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter VoßPatrizia Klein

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