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Keine Lohnpfändung bei Trinkgeld

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei Trinkgeld, welches ein Kellner erhält, nicht um Arbeitseinkommen. Es unterliegt somit nicht der Lohnpfändung. Entscheidend

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OLG Stuttgart - Az: 8 W 569/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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