Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei Trinkgeld, welches ein Kellner erhält, nicht um Arbeitseinkommen. Es unterliegt somit nicht der Lohnpfändung. Entscheidend
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
OLG Stuttgart - Az: 8 W 569/00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


