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Ungefragtes Abbuchen von Trinkgeld vom Bordkonto unzulässig!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte der Veranstalter in seinen AGB die folgende Klausel aufgenommen:

"Trinkgeldempfehlung: [Sie sind sicher gerne bereit, die Leistung der Servicecrew durch Trinkgeld zu honorieren.] Hierfür wird auf Ihrem Bordkonto ein Betrag i.H.v. 10,- pro Person/Nacht an Bord gebucht, die Sie an der Rezeption kürzen, streichen oder erhöhen können."

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Natalie Reil, Landshut

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