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Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis bei Steuerhinterziehung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Polizeibeamter ist aus dem
Beamtenverhältnis zu entfernen, wenn er im Rahmen einer nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen
Nebentätigkeit als Fahrzeughändler Steuern in Höhe von knapp 1,5 Mio. Euro in einem Tatzeitraum von zwei bis drei Jahren durch 30 Einzeltaten in kontinuierlicher Tatbegehung hinterzieht.
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