Ein Polizeibeamter ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen, wenn er im Rahmen einer nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Nebentätigkeit als Fahrzeughändler Steuern in Höhe von knapp 1,5 Mio. Euro in einem Tatzeitraum von zwei bis drei Jahren durch 30 Einzeltaten in kontinuierlicher Tatbegehung hinterzieht.
VG München, 25.01.2023 - Az: M 19L DK 21.6305
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