Durch die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ergibt sich aus dem Eheöffnungsgesetz ein neuer Anspruch für gleichgeschlechtliche Ehegatten auf rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags, wobei das Verfahren auf Antrag wegen der Änderung der Rechtslage durch das Eheöffnungsgesetz wieder aufzugreifen ist.
VG München, 20.04.2021 - Az: M 5 K 19.1285
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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