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Familienzuschlag bei Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Durch die Umwandlung einer
Lebenspartnerschaft in eine Ehe ergibt sich aus dem Eheöffnungsgesetz ein neuer Anspruch für gleichgeschlechtliche Ehegatten auf rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags, wobei das Verfahren auf Antrag wegen der Änderung der Rechtslage durch das Eheöffnungsgesetz wieder aufzugreifen ist.
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