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Familienzuschlag bei Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Durch die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ergibt sich aus dem Eheöffnungsgesetz ein neuer Anspruch für gleichgeschlechtliche Ehegatten auf rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags, wobei das Verfahren auf Antrag wegen der Änderung der Rechtslage durch das Eheöffnungsgesetz wieder aufzugreifen ist.


VG München, 20.04.2021 - Az: M 5 K 19.1285


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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