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Familienzuschlag bei Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Durch die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ergibt sich aus dem Eheöffnungsgesetz ein neuer Anspruch für gleichgeschlechtliche Ehegatten auf rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags, wobei das Verfahren auf Antrag wegen der Änderung der Rechtslage durch das Eheöffnungsgesetz wieder aufzugreifen ist.


VG München, 20.04.2021 - Az: M 5 K 19.1285


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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