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Familienzuschlag bei Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Durch die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ergibt sich aus dem Eheöffnungsgesetz ein neuer Anspruch für gleichgeschlechtliche Ehegatten auf rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags, wobei das Verfahren auf Antrag wegen der Änderung der Rechtslage durch das Eheöffnungsgesetz wieder aufzugreifen ist.


VG München, 20.04.2021 - Az: M 5 K 19.1285

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