Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.298 Anfragen

Erstattungspflicht für private Nutzung eines Firmenmobiltelefons im Ausland

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die arbeitsvertragliche Regelung, nach der private Telefonkosten anhand von Einzelnachweisen ermittelt und mit dem Arbeitnehmer verrechnet werden, begründet eine Erstattungspflicht des Arbeitnehmers für privat verursachte Verbindungskosten. Diese Pflicht umfasst auch Kosten, die durch die Nutzung von Firmenhandy und UMTS-Karte während eines Auslandsaufenthalts entstehen.

Die Erlaubnis zur privaten Nutzung schließt die Kostentragungspflicht des Arbeitnehmers nicht aus. Auch aus der Gewährung einer Flatrate für innerdeutsche Verbindungen kann nicht auf eine Kostenfreiheit im Ausland geschlossen werden. Angesichts der allgemein bekannten hohen Roaming-Gebühren besteht vielmehr die Obliegenheit des Arbeitnehmers, sich vor Nutzung im Ausland über mögliche Kosten zu informieren. Eine Pflicht des Arbeitgebers zur Aufklärung über ausländische Tarifbedingungen besteht nicht.

Der Umstand, dass ein Vorgesetzter ständige Erreichbarkeit auch während des Urlaubs gefordert haben soll, rechtfertigt keine private Nutzung zu Lasten des Arbeitgebers.

Ein Rückgriff auf Grundsätze des Schadensausgleichs bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten ist ausgeschlossen. Streitgegenstand ist nicht ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung, sondern die Erstattung aufgrund arbeitsvertraglicher Abrede.

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer sein Firmenmobiltelefon in den Urlaub mitgenommen und dort auch umfangreich das Internet genutzt. Da die Flatrate der Firma nicht für das Urlaubsland galt, entstanden hierdurch Kosten von mehreren zehntausend Euro.

Diese Kosten musste der (ehemalige) Arbeitnehmer als Schadensersatz an das Unternehmen erstatten.


ArbG Frankfurt/Main, 18.06.2009 - Az: 1 Ca 1139/09

ECLI:DE:ARBGFFM:2009:0618.1CA1139.09.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant