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Zusendung von Arbeitspapieren?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur dann, wenn Gründe der nachwirkenden Fürsorge vorliegen, besteht eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer die Arbeitspapiere zuzusenden.
Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer jedoch verpflichtet, die Arbeitspapiere abzuholen - ein anderes gilt z.B. dann, wenn der Wohnsitz des Arbeitnehmers an einen weit entfernten Ort verlegt wurde.


LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2004 - Az: 9 Ta 99/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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