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Erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl im VW-Werk Wolfsburg

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Wahl des Betriebsrats im Werk Wolfsburg der Volkswagen AG für unwirksam erklärt.

Mit einem am 11. April 2022 beim Arbeitsgericht Braunschweig eingegangenen Antrag haben neun wahlberechtigte Arbeitnehmer aus dem VW-Werk Wolfsburg die Betriebsratswahl, die dort im Zeitraum vom 14. März bis zum 18. März stattfand und deren Ergebnis am 28. März 2022 bekannt gegeben wurde, angefochten.

Bei den Antragstellern handelt es sich um Beschäftigte, die auf den Listen „Wir für Euch“, „Die Alternative“ und „MIG 18“ für die Betriebsratswahl kandidierten.

Die Anfechtung wird u.a. mit Verstößen gegen den Vorrang der Präsenzwahl vor der Briefwahl, mit der Art und Weise der Durführung der Briefwahl - insbesondere dem Umgang mit Briefwahlrückläufern - und mit der nicht effektiven Unterbindung der Zerstörung bzw. dem Überkleben von Wahlplakaten begründet.

Die Anfechtung der Wahl war erfolgreich. Nach Erörterung der vorgenannten Anfechtungsgründe hat das Arbeitsgericht verkündet, dass es die Wahl als unwirksam ansieht.


ArbG Braunschweig, 13.07.2022 - Az: (liegt z.Z. nicht vor)

Quelle: PM des ArbG Braunschweig


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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