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Ortszuschlag für eigetragenen Lebenspartner?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mitarbeiter im kirchlichen Dienst der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie ihrer Diakonischen Werke haben keinen Anspruch auf Zahlung eines Ortszuschlags für verheiratete Angestellte gemäß § 29 Abschnitt B (2) Nr. 1 BAT-KF, wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG eingegangen sind.

Bei der z.Z. geltenden gesetzlichen Regelung des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind beamtenrechtliche Versorgungsregelungen nicht anwendbar.


LAG Düsseldorf, 19.01.2006 - Az: 13 (7) Sa 298/05

ECLI:DE:LAGD:2006:0119.13.7SA298.05.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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