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Ortszuschlag für eigetragenen Lebenspartner?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mitarbeiter im kirchlichen Dienst der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie ihrer Diakonischen Werke haben keinen Anspruch auf Zahlung eines Ortszuschlags für verheiratete Angestellte gemäß § 29 Abschnitt B (2) Nr. 1 BAT-KF, wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG eingegangen sind.

Bei der z.Z. geltenden gesetzlichen Regelung des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind beamtenrechtliche Versorgungsregelungen nicht anwendbar.


LAG Düsseldorf, 19.01.2006 - Az: 13 (7) Sa 298/05

ECLI:DE:LAGD:2006:0119.13.7SA298.05.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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