Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf amtsangehörige Gemeinde bei gemeinsamer Verwaltung?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Für die Ermittlung der für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes erforderlichen Anzahl der i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer (§ 23 KSchG) ist auf die Verhältnisse der Gemeinde, nicht auf die Verhältnisse des Amtes abzustellen.

Eine gemeinsame Verwaltung mehrerer Verwaltungsträger analog dem gemeinsamen Betrieb setzt voraus, dass der Kern der Arbeitgeberfunktion, insbesondere das arbeitgeberseitige Weisungsrecht, bei derselben institutionellen Verwaltungsleitung liegt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Durch die Amtsangehörigkeit einer Gemeinde verlagert sich nur die Zuständigkeit für die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis im Sinne von § 3 KV M-V (vgl. § 128 KV M-V). Für die kommunalen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis im Sinne von § 2 KV M-V bleibt die Gemeinde in eigener Verantwortung zuständig (§ 127 KV M-V). Soweit sich die Gemeinde zur Durchführung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis eigener Arbeitnehmer bedient, können diese demnach nicht der Amtsverwaltung zugeordnet werden. Um im Bild des gemeinsamen Betriebes zu bleiben, verfolgen beide Rechtsträger unterschiedliche Zwecke, was schon der Anerkennung eines bis in die Gemeinde reichenden gemeinsamen Betriebes entgegensteht.

Auch das gesetzliche Gebot zum Zusammenwirken von Amt und Gemeinden im Bereich des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde aus § 127 KV M-V rechtfertigt eine andere Sichtweise nicht. Denn insoweit leistet das Amt lediglich Unterstützung für die sach- und fachgerechte Aufgabenerfüllung der von den ehrenamtlichen Bürgermeistern geleiteten Gemeinden.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant

Toller Anwalt mit direkten Lösungen ohne Umwege.
Vielen Dank für die zusammenarbeit.

Verifizierter Mandant