Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.752 Anfragen

Bewerbungs-Sonderrechte für Schwerbehinderte?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Bewerbung stehen schwerbehinderten Arbeitnehmer grundsätzlich keine Sonderrechte zu.

Im vorliegenden Fall wurde die Schadensersatzklage eines Schwerbehinderten jedoch zurückgewiesen, der sich erfolglos um die Stelle eines Sachbearbeiters beworben hatte.

Der Kläger sah eine Diskriminierung darin, dass er auf seine schriftliche Bewerbung, in welcher er seine Behinderung angab, nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde und später eine Absage erhielt.

Schwerbehinderte haben jedoch - wie alle anderen Bewerber auch - keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch.

Ein Schadensersatz auf Grund erfahrener Diskriminierung erfordert den Nachweis, dass die Absage unmittelbar mit der Behinderung zusammenhing.


ArbG Frankfurt/Main, 14.05.2003 - Az: 4 Ca 7444/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant