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Arbeitgeber muss bei Streit beide Mitarbeiter bestrafen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Arbeitgeber darf, wenn zwei Mitarbeiter nach gegenseitigen Provokationen in Streit geraten sind, dem einen nicht fristlos kündigen und den anderen hingegen nicht einmal abmahnen.

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LAG Niedersachsen - Az: 5 Sa 517/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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