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Gesetzlich unfallversichert bei Rückkehr vom Bewerbungsgespräch?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Witwe eine tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmers, der von einem Vorstellungsgespräch zurückkehrte, hat keinen Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Dies begründet sich daraus, dass Vorstellungsgespräche dem eigenwirtschaftlichen Bereich und nicht dem Betriebsbereich zuzuordnen sind.

Wurde jedoch ein Beschäftigungsverhältnis während des Vorstellungsgespräch begründet und die Arbeit im Anschluss unmittelbar aufgenommen, kann ausnahmsweise eine versicherte Rückfahrt angenommen werden.


LSG Baden-Württemberg, 21.11.2002 - Az: L 7 U 4104/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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