Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.595 Anfragen

Arbeitsunfall kann nicht erst Jahre später geltend gemacht werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für einen Arbeitsunfall ist ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis erforderlich, das auf den Körper bzw die Psyche dergestalt einwirkt, dass durch einen solchen Vorgang eine Änderung des physiologischen Körperzustands ausgelöst wird.

Eine solche Einwirkung lässt sich nicht feststellen, wenn die Versicherte nach einer telefonisch ausgesprochenen Bedrohung durch einen Kunden die zuständigen Stellen informiert, normal weiterarbeitet und erst Jahre später ein halbes Jahr nach dem Ereignis aufgetretene Symptome wie Durchfälle und Schwindel auf die Bedrohung zurückführt.

Von einem zum Tatbestand des Versicherungsfalls gehörenden Primärschaden sind diejenigen Gesundheitsschäden zu unterscheiden, die rechtlich wesentlich erst durch den Erstschaden verursacht (unmittelbare Unfallfolgen) oder der versicherten Tätigkeit aufgrund der Spezialvorschrift des § 11 SGB VII als Versicherungsfall zuzurechnen sind (mittelbare Unfallfolgen).


LSG Baden-Württemberg, 19.10.2023 - Az: L 10 U 129/23

ECLI:DE:LSGBW:2023:1019.L10U129.23.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant