Gewährung von Verletztenrente für die Folgen eines Arbeitsunfalls
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Voraussetzung für die Gewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls ist einerseits, dass zwischen dem Unfallereignis und einer nachgewiesenen Gesundheitsstörung entweder direkt oder vermittelt durch den Gesundheitserstschaden ein Ursachenzusammenhang besteht und andererseits die MdE durch die arbeitsunfallbedingten Gesundheitsstörungen einen Grad um mindestens 20 % erreicht.
Eine hierzu erforderliche hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt dann vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden, sodass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann.
Hat der Unfallversicherungsträger den Unfall als Arbeitsunfall erst im Berufungsverfahren anerkannt, so ist es gerechtfertigt, ihm ein Drittel der außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Instanzen auch dann aufzuerlegen, wenn Verletztenrente deshalb nicht zu gewähren ist, weil die Mindest-MdE von 20 % für die Bewertung der Unfallfolgen nicht erreicht wird.
LSG Sachsen-Anhalt, 17.08.2011 - Az: L 6 U 59/09
ECLI:DE:LSGST:2011:0817.L6U59.09.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...