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Voraussetzungen eines Anspruchs auf Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Anspruch auf Feststellung einer Gesundheitsstörung als Unfallfolge nach § 102 SGB 7 besteht, soweit der Versicherte einen Gesundheitsschaden erlitten hat, der im Wesentlichen durch den Gesundheitserstschaden verursacht oder einem Versicherungsfall aufgrund besonderer Zurechnungsnormen zuzurechnen ist.
Die Gewährung von Verletztenrente setzt nach § 56 Abs. 1 S. 1 SGB 7 eine unfallbedingte MdE von 20 % voraus. Dabei ist auf den Maßstab der individuellen Erwerbsfähigkeit des Verletzten vor Eintritt des Versicherungsfalls abzustellen. Maßgeblich ist nicht die konkrete Beeinträchtigung im Beruf des Versicherten, sondern eine abstrakte Berechnung.
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