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Abschiebekosten für illegal Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Abschiebungskosten für einen illegal beschäftigten Ausländer sind vom Arbeitgeber zu tragen - auch dann, wenn der Ausländer nur kurzzeitig als Aushilfe und ohne festes Entgelt beschäftigt wurden ist.

Eine strenge Auslegung des Ausländergesetzes in diesem Punkt sei erforderlich, weil die effektive Bekämpfung der illegalen Beschäftigung voraussetzt, daß die Unternehmer wegen des Kostenrisikos von der unerlaubten Beschäftigung ausreisepflichtiger Ausländer abgehalten werden.

Daher ist weder das Bestehen eines gültigen Arbeitsvertrages noch eine bestimmte Dauer der Beschäftigung Voraussetzung für die Haftung. Schon bei bloßen Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten trifft den Arbeitgeber die volle Kostenhaftung.


VG Koblenz, 30.11.1998 - Az: 3 K 936/98

Nachfolgend: OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - Az: 11 A 10147/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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