Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.221 Anfragen

Entlassung aus der Bundeswehr aufgrund außerdienstlichen strafbaren Verhaltens

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jeder schuldhafte Pflichtenverstoß eines Soldaten beeinträchtigt unmittelbar die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.

Handelt es sich bei dem außerdienstlichen Verhalten aber um eine Straftat von erheblichem Gewicht, liegt eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung der Bundeswehr vor, ohne dass es darüber hinaus einer Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr bedarf.

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene seine getrenntlebende Ehefrau und seine Schwester tätlich angegriffen und beleidigt und hierdurch seine ihm nach § 17 Abs. 2 Satz 2 SG obliegende Pflicht zum Wohlverhalten außerhalb des Dienstes schuldhaft verletzt.

In einem solchen Fall kann die Gefahr für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr auch nicht durch eine Disziplinarmaßnahme abgewendet werden.


OVG Niedersachsen, 09.07.2021 - Az: 5 ME 81/21

ECLI:DE:OVGNI:2021:0709.5ME81.21.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach