Wurde seitens des Arbeitgebers eine Betriebsrente für den Fall der Berufsunfähigkeit zugesagt, ohne den Begriff Berufsunfähigkeit genauer zu definieren, so ist i.a. anzunehmen, daß der sozialversicherungsrechtliche Begriff übernommen werden sollte.
BAG, 14.12.1999 - Az: 3 AZR 742/98
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