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Befristungsabrede in einem Arbeitsvertrag zur Vertretung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vereinbart der Arbeitgeber mit einem zur krankheitsbedingten Vertretung eingestellten Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis durch die Dienstaufnahme des erkrankten Arbeitnehmers endet, liegt darin im Zweifel nicht die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis auch dann enden soll, wenn der Vertretene eine zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeitsrente von der BfA erhält.


LAG Berlin, 20.05.1997 - Az: 9 Sa 22/97

ECLI:DE:LAGBEBB:1997:0520.9SA22.97.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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