Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.593 Anfragen

Volle Sperrzeit, bei Mobbing-Verdachts-Kündigung des Arbeitnehmers?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Fühlt sich ein Arbeitnehmer gemobbt und kündigt daher, so kann die Sperrzeit verkürzt werden. In derartigen Fällen, ist der Kündigungsentschluss, der zwar kein wichtiger Kündigungsgrund ist, verständlich und entschuldbar.

Im zu entscheidenden Fall wurde die Sperrzeit von 12 auf 6 Wochen verkürzt. Dass der Arbeitnehmer sich gemobbt fühlte, ist zwar als objektiv nicht berechtigt angesehen, jedoch würdigte das Gericht die besonderen persönlichen Belastungen. Daher sei eine Verkürzung der Sperrzeit für den Arbeitslosengeldbezug auch bei einer Eigenkündigung durchzuführen.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat das LSG ausgeführt:

Nach § 144 Abs 1 Nr 1 Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) sei eine Sperrzeit eingetreten, weil der Kläger sein Beschäftigungsverhältnis gelöst und dadurch seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich herbeigeführt habe, ohne hierfür einen wichtigen Grund zu haben.

Ein wichtiger Grund sei nicht darin zu sehen, dass die vom Kläger geschilderten Spannungen mit seinem Vorgesetzten bei ihm zu Befindlichkeitsstörungen und gesundheitlichen Problemen geführt hätten. Zwar habe der Kläger glaubhaft angegeben, an Magenbeschwerden, Depressionen und Schlafproblemen gelitten zu haben; jedoch hätten diese Beschwerden zum Zeitpunkt der Kündigung noch kein solches Ausmaß erreicht, dass dem Kläger unter Zugrundelegung objektiver Maßstäbe die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr möglich gewesen sei.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LSG Rheinland-Pfalz, 28.03.2002 - Az: L 1 AL 57/01

ECLI:DE:LSGRLP:2002:0328.L1AL57.01.0A

Nachfolgend: BSG, 21.10.2003 - Az: B 7 AL 92/02 R


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant