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Außerordentliche Kündigung bei beharrlichem Verstoß gegen Gleitzeitgrundsätze

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das beharrliche Überschreiten der zulässigen Zahl von Minusstunden kann ein wichtiger Grund an sich für eine fristlose Kündigung eines ordentlich nicht mehr kündbaren Angestellten sein. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird dann auch im Rahmen der Interessenabwägung nicht mehr verhindert, wenn sich dieser Vertragsverstoß als Glied in einer Reihe weiterer Vertragsverstöße darstellt und Abmahnungen vorliegen, die Verstöße gegen Arbeitszeitbestimmungen rügen.


LAG Hamburg, 02.11.2016 - Az: 5 Sa 19/16

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