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Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Kappung von Arbeitszeiten

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist zulässig, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber im Rahmen einer Betriebsvereinbarung zum Thema Gleitzeit und Arbeitszeit vereinbaren, dass bei einer geleisteten werktäglichen Arbeitszeit, die über 10 Stunden hinausgeht, diese gekappt und nicht dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben wird.

Konkret hatten die Parteien vereinbart, dass die Beschäftigten die Lage ihrer Arbeitszeit tagtäglich durch Gleitzeit selbst bestimmen dürften, eine werktägliche Arbeitszeit von 10 h jedoch nicht überschritten werden sollte. Protokollarisch wurde festgehalten, dass Überstunden ab dieser Grenze zwar erfasst werden sollten, jedoch nicht mehr als Gleitzeit gutgeschrieben, sondern gekappt werden.

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BAG, 10.12.2013 - Az: 1 ABR 40/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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