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Gleitzeit von Einigungsstelle einführbar?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das der Einigungsstelle zustehende Ermessen wird nicht durch den Spruch zur Einführung von Gleitzeit überschritten, wenn der reibungslose Arbeitsablauf sichergestellt ist. Im Hinblick auf die Einführung der Gleitzeit im Angestelltenbereich ist es unbeachtlich, dass dort bislang feste Arbeitszeiten bestanden.


LAG Hamm, 26.01.2007 - Az: 10 TaBV 95/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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