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Wer die Konkurrenz unterstützt, fliegt!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer, der die Konkurrenz unterstützt, fristlos kündigen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der als Programmierer tätige betroffene Arbeitnehmer hatte während seiner alten Anstellung bereits für das Konkurrenzunternehmen, in welches er eintreten wollte, einige Software-Funktionen entwickelt.

Der Arbeitgeber hatte nach Bekanntwerden dieses Umstands das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt.

Da vorliegend ein Wissenstransfer stattgefunden hatte, dem neuen Arbeitgeber durch die parallele Programmierung der Software ein Zeitvorsprung eingeräumt worden ist und die Entwicklung der Funktionen auch keine bloße Vorbereitungshandlung war, war die fristlose Kündigung rechtmäßig und wurde vom Gericht entsprechend bestätigt.


LAG Hamm, 06.11.2014 - Az: 8 Sa 729/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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RJanson, Rodenbach