Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Der als Programmierer tätige betroffene Arbeitnehmer hatte während seiner alten Anstellung bereits für das Konkurrenzunternehmen, in welches er eintreten wollte, einige Software-Funktionen entwickelt.
Der Arbeitgeber hatte nach Bekanntwerden dieses Umstands das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt.
Da vorliegend ein Wissenstransfer stattgefunden hatte, dem neuen Arbeitgeber durch die parallele Programmierung der Software ein Zeitvorsprung eingeräumt worden ist und die Entwicklung der Funktionen auch keine bloße Vorbereitungshandlung war, war die fristlose Kündigung rechtmäßig und wurde vom Gericht entsprechend bestätigt.
LAG Hamm, 06.11.2014 - Az: 8 Sa 729/14
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...