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Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

§ 17 Nr. 6.2 MTV Stahl Ost schließt das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist aus betrieblichen Gründen weder komplett aus, noch bindet er es an das Vorliegen eines Sozialplans oder an die Zustimmung der Tarifvertragsparteien.

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