Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Macht eine
Arbeitnehmerin unter Einschaltung eines Rechtsanwalts einen
Urlaubsanspruch geltend, der ihr bereits bei Begründung des
Arbeitsverhältnisses mündlich zugesagt worden ist, so ist eine
Kündigung unwirksam, wenn diese darauf gestützt wird, dass eine Kommunikation über einen Rechtsanwalt bereits während der
Probezeit die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entzieht.
Der
Arbeitgeber war durchaus konkret geworden: Die Kommunikation über einen Rechtsanwalt empfand dieser als "irritierend", eine derartige Vorgehensweise sei "weder gewünscht noch üblich".
Auch wenn die Kündigung noch in der Probezeit erfolgte, so muss sie sich dennoch u.a. auch am Maßregelungsverbot messen lassen, so das Gericht.
Immerhin war die Einschaltung eines Rechtsanwalts vorliegend gerechtfertigt und angemessen, weil dieser erst hinzugezogen wurde, nachdem die Arbeitnehmerin mit ihrem Vorgesetzten und dieser mit seinem Vorgesetzten gesprochen hatte.
Bereits im Bewerbungsgespräch hatte die Arbeitnehmerin darauf hingewiesen, dass sie bereits seit dem Vorjahr für den Juni 2013 einen dreiwöchigen Urlaub mit Ehemann und Kind gebucht hatte.
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