Macht eine Arbeitnehmerin unter Einschaltung eines Rechtsanwalts einen Urlaubsanspruch geltend, der ihr bereits bei Begründung des Arbeitsverhältnisses mündlich zugesagt worden ist, so ist eine Kündigung unwirksam, wenn diese darauf gestützt wird, dass eine Kommunikation über einen Rechtsanwalt bereits während der Probezeit die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entzieht.
Der Arbeitgeber war durchaus konkret geworden: Die Kommunikation über einen Rechtsanwalt empfand dieser als "irritierend", eine derartige Vorgehensweise sei "weder gewünscht noch üblich".
Auch wenn die Kündigung noch in der Probezeit erfolgte, so muss sie sich dennoch u.a. auch am Maßregelungsverbot messen lassen, so das Gericht.
Immerhin war die Einschaltung eines Rechtsanwalts vorliegend gerechtfertigt und angemessen, weil dieser erst hinzugezogen wurde, nachdem die Arbeitnehmerin mit ihrem Vorgesetzten und dieser mit seinem Vorgesetzten gesprochen hatte.
Bereits im Bewerbungsgespräch hatte die Arbeitnehmerin darauf hingewiesen, dass sie bereits seit dem Vorjahr für den Juni 2013 einen dreiwöchigen Urlaub mit Ehemann und Kind gebucht hatte.
Der Arbeitgeber war durchaus konkret geworden: Die Kommunikation über einen Rechtsanwalt empfand dieser als "irritierend", eine derartige Vorgehensweise sei "weder gewünscht noch üblich".
Auch wenn die Kündigung noch in der Probezeit erfolgte, so muss sie sich dennoch u.a. auch am Maßregelungsverbot messen lassen, so das Gericht.
Immerhin war die Einschaltung eines Rechtsanwalts vorliegend gerechtfertigt und angemessen, weil dieser erst hinzugezogen wurde, nachdem die Arbeitnehmerin mit ihrem Vorgesetzten und dieser mit seinem Vorgesetzten gesprochen hatte.
Bereits im Bewerbungsgespräch hatte die Arbeitnehmerin darauf hingewiesen, dass sie bereits seit dem Vorjahr für den Juni 2013 einen dreiwöchigen Urlaub mit Ehemann und Kind gebucht hatte.
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ArbG Dortmund, 12.02.2014 - Az: 9 Ca 5518/13
ECLI:DE:ARBGDO:2014:0212.9CA5518.13.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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