Eine Bezugnahmeklausel ist wegen der fehlenden Nennung einer bestimmten Betriebsvereinbarung dynamisch und nicht statisch zu verstehen, wenn laut Arbeitsvertrag hinsichtlich des Weihnachtsgeldanspruches die Bestimmungen der Betriebsvereinbarungen des Betriebs gelten sollen. Daher finden die Betriebsvereinbarungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung Anwendung.
LAG Köln, 20.06.2006 - Az: 9 Sa 278/06
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