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Auslegung einer arbeitsvertraglichen Klausel zu einem variablen Entgeltbestandteil

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Vereinbarung eines variablen von der Erreichung bestimmter Ziele abhängigen Gehaltsbestandteils in einem Formulararbeitsvertrag ist zulässig.

Die Parteien des Arbeitsvertrages können das Entgelt variabel gestalten, soweit dadurch nicht der Charakter des Vertrages als Festlegung des gerechten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung in Frage gestellt wird. In diesem Sinne sind im Regelfall variable Entgeltanteile im Umfang von bis zu 25 Prozent des fixen Grundgehalts zulässig (so beispielsweise BAG, 12.01.2005 - Az: 5 AZR 364/04).


LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2020 - Az: 2 Sa 136/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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