Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Im vorliegenden Fall wollte ein
Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch
Kündigung beenden, weil der Arbeitnehmer einen elektrischen Rasierer am Arbeitsplatz aufgeladen hatte.
Eine vorherige
Abmahnung wurde nicht ausgesprochen.
Der Strom hatte einen Wert von ca. 2 Cent
Der
Arbeitnehmer hatte den Rasierer mitgenommen, da er beabsichtigte, sich in der Mittagspause zu rasieren, um nach eigener Angabe bei Kunden einen guten Eindruck zu machen.
Vor Gericht unterlag der Arbeitgeber mit seiner
außerordentlichen Kündigung.
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