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Wer in E-Mails schnüffelt, fliegt!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Greift ein Systemadministrator unbefugt auf betriebsinterne E-Mail-Kommunikation zwischen seinem Vorgesetzten und einer weiteren Führungskraft zu, so liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vor, der i.d.R. eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt.


ArbG Aachen, 16.08.2005 - Az: 7 Ca 5514/04

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Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach