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Wer in E-Mails schnüffelt, fliegt!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Greift ein Systemadministrator unbefugt auf betriebsinterne E-Mail-Kommunikation zwischen seinem Vorgesetzten und einer weiteren Führungskraft zu, so liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vor, der i.d.R. eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt.


ArbG Aachen, 16.08.2005 - Az: 7 Ca 5514/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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