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Wer in E-Mails schnüffelt, fliegt!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Greift ein Systemadministrator unbefugt auf betriebsinterne E-Mail-Kommunikation zwischen seinem Vorgesetzten und einer weiteren Führungskraft zu, so liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vor, der i.d.R. eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt.
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Natalie Reil, Landshut