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Wer in E-Mails schnüffelt, fliegt!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Greift ein Systemadministrator unbefugt auf betriebsinterne E-Mail-Kommunikation zwischen seinem Vorgesetzten und einer weiteren Führungskraft zu, so liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vor, der i.d.R. eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt.


ArbG Aachen, 16.08.2005 - Az: 7 Ca 5514/04

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