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Spesen nicht korrekt abgerechnet - trotzdem keine fristlose Kündigung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer jahrelang gleichartige Spesenabrechnungen eingereicht, bei denen die Abwesenheitszeiten jeweils auf halbe und volle Stunden gerundet
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