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Spesen nicht korrekt abgerechnet - trotzdem keine fristlose Kündigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer jahrelang gleichartige Spesenabrechnungen eingereicht, bei denen die Abwesenheitszeiten jeweils auf halbe und volle Stunden gerundet

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Sehr geehrter Herr Voß,
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Andreas Thiel, Waldbronn