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Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung - fristlose Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist die Begehung einer Straftat überwiegend wahrscheinlich, so kann der Arbeitgeber wegen des Verdachts einer Straftat kündigen (Verdachtskündigung). Sofern

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ArbG Cottbus, 24.02.2010 - Az: 2 Ca 1253/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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