- Arbeitsrecht
- Urteile
Schlafen im Job?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Im vorliegenden Fall hatte eine langjährig beschäftigte Arbeitnehmerin wiederholt am Arbeitsplatz geschlafen und auch noch während der Kernarbeitszeit eigenmächtig den Arbeitsplatz verlassen. Ein solches Verhalten rechtfertigt nach erfolgter Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung. Eine vorausgegangene verhaltensbedingte Kündigung, die lediglich wegen einer fehlenden Abmahnung unwirksam war, steht in dieser Hinsicht einer Abmahnung gleich. Auch hiermit wird der Betroffene ausreichend gewarnt, dass bei wiederholter Pflichtverletzung mit einer erneuten Kündigung zu rechnen ist. Daher ist es bei einer erneuten gleichartigen Pflichtverletzung zumindest zulässig, eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Nur dann, wenn die Pflichtverletzung außerordentlich schwere Auswirkungen hatte, ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.905 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant