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Fortbildungspflicht erfordert keine bestimmten Leistungen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer auf Grundlage ihres Arbeitsvertrages verpflichtet, durch Schulungen Fähigkeiten und Kenntnisse zu verbessern oder zu erlangen, die zur Berufsausübung erforderlich sind - insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer sich zur Kostenübernahme und Vergütung des erforderlichen Zeitaufwandes bereiterklärt. Dies bedeutet jedoch nicht, das ein bestimmtes Ergebnis geschuldet wird. Es genügt, wenn entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen versucht wird, sich die dort vermittelten Kenntnisse anzueignen.


ArbG Cottbus, 24.01.2008 - Az: 6 Ca 1614/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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