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Fortbildungspflicht erfordert keine bestimmten Leistungen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer auf Grundlage ihres Arbeitsvertrages verpflichtet, durch Schulungen Fähigkeiten und Kenntnisse zu verbessern oder zu erlangen, die zur Berufsausübung erforderlich sind - insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer sich zur Kostenübernahme und Vergütung des erforderlichen Zeitaufwandes bereiterklärt. Dies bedeutet jedoch nicht, das ein bestimmtes Ergebnis geschuldet wird. Es genügt, wenn entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen versucht wird, sich die dort vermittelten Kenntnisse anzueignen.


ArbG Cottbus, 24.01.2008 - Az: 6 Ca 1614/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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