- Arbeitsrecht
- Urteile
Fortbildungspflicht erfordert keine bestimmten Leistungen
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer auf Grundlage ihres Arbeitsvertrages verpflichtet, durch Schulungen Fähigkeiten und Kenntnisse zu verbessern oder zu erlangen, die zur Berufsausübung erforderlich sind - insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer sich zur Kostenübernahme und Vergütung des erforderlichen Zeitaufwandes bereiterklärt. Dies bedeutet jedoch nicht, das ein bestimmtes Ergebnis geschuldet wird. Es genügt, wenn entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen versucht wird, sich die dort vermittelten Kenntnisse anzueignen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.031 Beratungsanfragen
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant