Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.031 Anfragen

Urlaubsantrag bezieht sich auf Anspruch aus dem laufenden Jahr

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein Arbeitnehmer Resturlaubsansprüche in das Folgejahr übertragen hat, ist bei Urlaubsbeantragung bis zum 31.03. des Folgejahres deutlich zu machen, dass die Gewährung der übertragenen Urlaubsansprüche gewünscht ist. Andernfalls gilt der Antrag als auf das laufende Kalenderjahr und die in diesem Jahr entstandenen und entstehenden Urlaubsansprüche bezogen. Dies ergibt sich daraus, dass der Arbeitgeber als Gläubiger bezüglich beider Urlaubsansprüche (Rest- und Neuurlaub) prüfen können muss, ob ein Übertragungstatbestand vorgelegen hat sowie erkennen können muss, auf welchen Anspruch hin er leisten und erfüllen soll.


ArbG Cottbus, 11.03.2009 - Az: 7 Ca 1499/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.031 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler

Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!

H.Bodenhöfer , Dillenburg