Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.181 Anfragen

Urlaubsantrag bezieht sich auf Anspruch aus dem laufenden Jahr

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein Arbeitnehmer Resturlaubsansprüche in das Folgejahr übertragen hat, ist bei Urlaubsbeantragung bis zum 31.03. des Folgejahres deutlich zu machen, dass die Gewährung der übertragenen Urlaubsansprüche gewünscht ist. Andernfalls gilt der Antrag als auf das laufende Kalenderjahr und die in diesem Jahr entstandenen und entstehenden Urlaubsansprüche bezogen. Dies ergibt sich daraus, dass der Arbeitgeber als Gläubiger bezüglich beider Urlaubsansprüche (Rest- und Neuurlaub) prüfen können muss, ob ein Übertragungstatbestand vorgelegen hat sowie erkennen können muss, auf welchen Anspruch hin er leisten und erfüllen soll.


ArbG Cottbus, 11.03.2009 - Az: 7 Ca 1499/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant