Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.180 Anfragen

Schmerzensgeld, wenn Arbeitnehmer an Tätigkeitsausübung vom Arbeitgeber gehindert wird!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Liegen keine nachvollziehbaren Gründe für den arbeitgeberseitigen Entzug von Tätigkeiten, die Inhalt des Arbeitsvertrages sind, vor, so ist der Entzug unbillig.

Werden Tätigkeiten mit Öffentlichkeitswirkung ohne konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen nur aufgrund unbekannter Hinweise entzogen, so wird das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt. Dies begründet gleichzeitig einen Anspruch auf Schmerzensgeld.


ArbG Cottbus, 05.04.2007 - Az: 1 Ca 1779/06

ECLI:DE:ARBGCOT:2007:0405.1CA1779.06.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant