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Schmerzensgeld, wenn Arbeitnehmer an Tätigkeitsausübung vom Arbeitgeber gehindert wird!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Liegen keine nachvollziehbaren Gründe für den arbeitgeberseitigen Entzug von Tätigkeiten, die Inhalt des Arbeitsvertrages sind, vor, so ist der Entzug unbillig.
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