Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.728 Anfragen

Schmerzensgeld, wenn Arbeitnehmer an Tätigkeitsausübung vom Arbeitgeber gehindert wird!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Liegen keine nachvollziehbaren Gründe für den arbeitgeberseitigen Entzug von Tätigkeiten, die Inhalt des Arbeitsvertrages sind, vor, so ist der Entzug unbillig.

Werden Tätigkeiten mit Öffentlichkeitswirkung ohne konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen nur aufgrund unbekannter Hinweise entzogen, so wird das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt. Dies begründet gleichzeitig einen Anspruch auf Schmerzensgeld.


ArbG Cottbus, 05.04.2007 - Az: 1 Ca 1779/06

ECLI:DE:ARBGCOT:2007:0405.1CA1779.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

gute fachliche Beratung
Verifizierter Mandant
Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut