Schmerzensgeld, wenn Arbeitnehmer an Tätigkeitsausübung vom Arbeitgeber gehindert wird!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Liegen keine nachvollziehbaren Gründe für den arbeitgeberseitigen Entzug von Tätigkeiten, die Inhalt des Arbeitsvertrages sind, vor, so ist der Entzug unbillig.