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Verhaltensbedingte Kündigung wegen Nichttragens von Dienstkleidung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist grundsätzlich möglich, wenn ein Arbeitnehmer trotz einschlägiger Abmahnungen beharrlich sich weigert, zulässigen Weisungen des Arbeitgebers (hier im Hinblick auf zu tragende Dienstkleidung) nachzukommen.

Greifen weder kollektivrechtliche noch individualrechtliche Regelungen ein, so unterliegt die Frage der Dienstkleidung dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, wobei die Grenzen des § 106 GewO zu beachten sind.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Antje , Karlsruhe