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Verhaltensbedingte Kündigung wegen Nichttragens von Dienstkleidung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist grundsätzlich möglich, wenn ein Arbeitnehmer trotz einschlägiger Abmahnungen beharrlich sich weigert, zulässigen Weisungen des Arbeitgebers (hier im Hinblick auf zu tragende Dienstkleidung) nachzukommen.

Greifen weder kollektivrechtliche noch individualrechtliche Regelungen ein, so unterliegt die Frage der Dienstkleidung dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, wobei die Grenzen des § 106 GewO zu beachten sind.

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ArbG Cottbus, 20.03.2012 - Az: 6 Ca 1554/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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