Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Bei vielen Einzel-Pflichtverletzungen, die jeweils alleine eine
Kündigung nicht rechtfertigen können, summiert sich ohne
Abmahnung kein Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß, dass eine Abmahnung entbehrlich werden könnte. Die Dokumentationsfunktion der Abmahnung hat gerade zum Gegenstand, dem
Arbeitnehmer zu signalisieren, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Kommt aber dieses Signal vom
Arbeitgeber nicht, kann dem Arbeitnehmer nicht vorgeworfen werden, er hätte bei dem Pflichtverstoß Nummer 1+X wissen müssen, dass nunmehr auch ohne vorherige Abmahnung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen.
Eine Kündigung ist in einem solchen Fall unverhältnismäßig und damit sowohl als
fristlose Kündigung (mangels wichtigen Grundes) als auch als ordentliche Kündigung (mangels sozialer Rechtfertigung) unwirksam.