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Kündigung wegen Untreue, wenn in der Kantine angeschrieben werden darf?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Einer Kantinenleiterin kann nicht automatisch wegen Untreueverdachts fristlos gekündigt werden, wenn diese Großzügigkeiten wie das Anschreibenlassen oder Geldborgen zulässt.

Der Vorwurf der Untreue musste im vorliegenden Fall nicht hingenommen werden, weil es aufgrund der unorthodoxen Zahlungsmethoden in der Kantine vielerlei Ursachen für Fehlbestände und Differenzen in der Kasse gab und diese Praktik von der Firma geduldet wurde.

Die aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung war deshalb als gegenstandslos anzusehen.


LAG Hessen, 15.06.2009 - Az: 17 Sa 194/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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