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Betriebsvereinbarung verschlechtert nicht Vertrag

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vertraglich festgelegte Arbeitsbedingungen können nicht durch Betriebsvereinbarung verschlechtert werden. Vertragliche Regelungen können nur einvernehmlich mit dem Arbeitnehmer geändert werden.


LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - Az: 7 Sa 341/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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